quarder1b   LEISTUNGSSPEKTRUM: Unternehmen/Privatpersonen


WIR BERATEN UND VERTRETEN UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN IN FOLGENDEN BEREICHEN:

pfeil Arbeitsrecht
pfeil Bau- und Architektenrecht
pfeil Allgemeines Zivilrecht
pfeil Verkehrsrecht
pfeil Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

pfeil ARBEITSRECHT

• Arbeitsvertrag
• Urlaub/Krankheit
• Abmahnung
• Kündigung
• Tarifvertrag
• SOKA-BAU

Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die häufig in der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses münden, wer- den von uns unter allen arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten gelöst.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen und bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Wege eines Aufhebungs- oder Auflösungsvertrages. Unsere gerichtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung der Arbeitsvertragsparteien bei dem Ausspruch von Kündigungen (Kündigungs- schutzverfahren) und aller in diesem Zusammenhang stehenden wechselseitigen Ansprüche und Belange (Vergütung, Urlaub, Freistellung, Abfindung, Zeugnis).

Zu unserem Tätigkeitsbereich für Arbeitgeber gehört weiterhin die Abwehr von Ansprüchen nach dem Tarifvertrag über das So- zialkassenverfahren im Baugewerbe (SOKA-BAU).
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pfeil BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

• Bauvertrag
• Vergütung
• Abnahme
• Mängel
• Schadensersatz

Die Erbringung von Bau- und Werkleistungen führt nicht selten zu Streit zwischen den Vertragsparteien. Um die Meinungsver- schiedenheiten der am Bau Beteiligten zu lösen und weitere Konflikte zu vermeiden, sind wir sowohl auf Auftraggeber- wie auch auf Auftragnehmerseite bereits außergerichtlich, d. h. baubegleitend beratend tätig. Scheitern die Versuche, eine einver- nehmliche Lösung zu finden, so verfolgen wir die Ansprüche ebenso gerichtlich. Hierzu gehört die Sicherung von Ansprüchen im Wege des Selbständigen Beweisverfahrens wie die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Auftragnehmer und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen für Auftraggeber.
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pfeil ALLGEMEINES ZIVILRECHT

• Kaufrecht
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Miet- und Pachtrecht
• Vertragsrecht

Zu unserer beratenden Tätigkeit gehören der Entwurf und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ferner die Gestaltung einer Vielzahl von zivilrechtlichen Vertragstypen.

Daneben verfolgen wir die vertraglichen Ansprüche, insbesondere solche aus dem Bereich des Kaufrechts außergerichtlich und gerichtlich. Hierzu gehört auch die Sicherung von Ansprüchen im Wege von Selbständigen Beweisverfahren.
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pfeil VERKEHRSRECHT

• Schadensregulierung
• Schmerzensgeld
• Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wir stehen in allen Fragen rund um den Straßenverkehr zur Verfügung. Dabei greifen wir in zivilrechtlicher Hinsicht auf unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen und dem Regulierungsverhalten von Versicherern zurück und bieten eine umfassende Beratungs- und Prozesskompetenz. Gleiches gilt für die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenver- fahren.
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pfeil ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- UND STRAFVERFAHREN

• Arbeitnehmerüberlassung
• (Schein-)Werkverträge
• „Illegale“ Beschäftigung
• Mindestlohn
• „Schwarzarbeit“

Der Einsatz von (Fremd-)Arbeitnehmern im Unternehmen kann, sofern die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsge- setzes (AÜG) nicht erfüllt sind, mit erheblichen Risiken verbunden sein und Ermittlungen der zuständigen Behörden, so u. a. der Hauptzollämter nach sich ziehen. Die Vertretung in solchen Ermittlungsverfahren gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Verteidigung in sich hieraus ergebenden Strafverfahren.
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IMPRESSUM
DATENSCHUTZHINWEISE
COPYRIGHT 2021
KANZLEI eichner – kollegen, KÖLN

 

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WIR BERATEN UND VERTRETEN UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN IN FOLGENDEN BEREICHEN:

pfeil Arbeitsrecht
pfeil Bau- und Architektenrecht
pfeil Allgemeines Zivilrecht
pfeil Verkehrsrecht
pfeil Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

pfeil ARBEITSRECHT

• Arbeitsvertrag
• Urlaub/Krankheit
• Abmahnung
• Kündigung
• Tarifvertrag
• SOKA-BAU

Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die häufig in der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses münden, wer- den von uns unter allen arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten gelöst.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen und bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Wege eines Aufhebungs- oder Auflösungsvertrages. Unsere gerichtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung der Arbeitsvertragsparteien bei dem Ausspruch von Kündigungen (Kündigungs- schutzverfahren) und aller in diesem Zusammenhang stehenden wechselseitigen Ansprüche und Belange (Vergütung, Urlaub, Freistellung, Abfindung, Zeugnis).

Zu unserem Tätigkeitsbereich für Arbeitgeber gehört weiterhin die Abwehr von Ansprüchen nach dem Tarifvertrag über das So- zialkassenverfahren im Baugewerbe (SOKA-BAU).
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pfeil BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

• Bauvertrag
• Vergütung
• Abnahme
• Mängel
• Schadensersatz

Die Erbringung von Bau- und Werkleistungen führt nicht selten zu Streit zwischen den Vertragsparteien. Um die Meinungsver- schiedenheiten der am Bau Beteiligten zu lösen und weitere Konflikte zu vermeiden, sind wir sowohl auf Auftraggeber- wie auch auf Auftragnehmerseite bereits außergerichtlich, d. h. baubegleitend beratend tätig. Scheitern die Versuche, eine einver- nehmliche Lösung zu finden, so verfolgen wir die Ansprüche ebenso gerichtlich. Hierzu gehört die Sicherung von Ansprüchen im Wege des Selbständigen Beweisverfahrens wie die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Auftragnehmer und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen für Auftraggeber.
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pfeil ALLGEMEINES ZIVILRECHT

• Kaufrecht
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Miet- und Pachtrecht
• Vertragsrecht

Zu unserer beratenden Tätigkeit gehören der Entwurf und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ferner die Gestaltung einer Vielzahl von zivilrechtlichen Vertragstypen.

Daneben verfolgen wir die vertraglichen Ansprüche, insbesondere solche aus dem Bereich des Kaufrechts außergerichtlich und gerichtlich. Hierzu gehört auch die Sicherung von Ansprüchen im Wege von Selbständigen Beweisverfahren.
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pfeil VERKEHRSRECHT

• Schadensregulierung
• Schmerzensgeld
• Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wir stehen in allen Fragen rund um den Straßenverkehr zur Verfügung. Dabei greifen wir in zivilrechtlicher Hinsicht auf unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen und dem Regulierungsverhalten von Versicherern zurück und bieten eine umfassende Beratungs- und Prozesskompetenz. Gleiches gilt für die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenver- fahren.
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pfeil ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- UND STRAFVERFAHREN

• Arbeitnehmerüberlassung
• (Schein-)Werkverträge
• „Illegale“ Beschäftigung
• Mindestlohn
• „Schwarzarbeit“

Der Einsatz von (Fremd-)Arbeitnehmern im Unternehmen kann, sofern die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsge- setzes (AÜG) nicht erfüllt sind, mit erheblichen Risiken verbunden sein und Ermittlungen der zuständigen Behörden, so u. a. der Hauptzollämter nach sich ziehen. Die Vertretung in solchen Ermittlungsverfahren gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Verteidigung in sich hieraus ergebenden Strafverfahren.
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